de la Rosa
Übersetzungsbüro / Sprachunterricht




de la Rosa
Tel.: 0421-1614905
mobil: 0179-2425092
E-Mail: p.delarosa@web.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich

(1)
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie schriftlich zugesagt hat.
 
2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung wie schriftlich vereinbart.


3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Zielpublikum der Übersetzung, Lieferung auf Datenträgern, Papierausdruck oder als E-Mail, Formate, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, etc.). Der Auftraggeber stellt so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll einschlägige Materialien wie folgt zur Verfügung: Fachliteratur, Terminologielisten, Glossare, Paralleltexte (d.h. Texte in der Zielsprache, die dem Ausgangstext hinsichtlich des Fachgebietes vergleichbar sind), Hintergrundtexte (d.h. Texte in der Ausgangs- oder der Zielsprache, die sich mit dem Thema des Ausgangstextes beschäftigen). Diese Unterlagen tragen dazu bei, dass der Übersetzer eine sprachlich und fachlich korrekte Übersetzung unter Berücksichtigung der Textfunktion erstellen kann.
(3)
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Fehlerhafte Übersetzungen wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4)
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(5)
Der Auftraggeber gibt eine Kontaktperson für Rückfragen an.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1)
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. In keinem Fall entstehen hieraus Schadensersatzansprüche.
(2)
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung, schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei.

5. Haftung

(1)
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung des Übersetzers wird auf die
Höhe der Leistung seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
(2)
Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

6. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.


7. Mitwirkung Dritter

(1)
Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2)
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr.6 verpflichten.

8. Vergütung

(1)
Die Rechnungen des Übersetzers an Unternehmen und Übersetzungsagenturen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Rechnungen des Übersetzers an Privatpersonen sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen von Neukunden wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Summe veranschlagt. Die Anzahlung ist per Banküberweisung auf das Konto des Übersetzers zu leisten und eine Bestätigung der Zahlung muss per Fax oder E-Mail an den Übersetzer geschickt werden. Die aufgeführten Regularien gelten unabhängig von einer Qualitätsbeurteilung des ausgeführten Auftrages.
(2)
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit notwendig.

(3)
Das Honorar für Übersetzungen berechnet sich nach der Anzahl der Zeilen der fertiggestellten Übersetzung. Berechnungsgrundlage ist die Normzeile mit 55 Anschlägen (d.h. Zeichen und Leerzeichen). Bei der Festsetzung des Honorars wird von einem Richtsatz ausgegangen, der je nach Schwierigkeit bzw. Dringlichkeit entsprechend erhöht werden kann. Für spezielle Textkategorien, wie etwa Werbetexte, können gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden. Bei Texten die zur Veröffentlichung in Buchform oder zur Aufführung bestimmt sind, kann das Honorar auch auf anderer Grundlage berechnet werden (z.B. Pauschale, Normseiten, Gewinnbeteiligung). Weitere Einzelheiten hierzu werden mit dem Übersetzer vereinbart.
(4)
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(5)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.


9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)
Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber kann vom Vertrag lediglich aus wichtigem Grunde zurücktreten. Der Übersetzer hat ein Recht auf Aufwandsentschädigung für die verursachten Kosten bis zum Empfang der Rücktrittserklärung des Kunden. Bereits ausgeführte Teillieferungen sind jedoch vollständig zu erstatten. Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.


11. Anwendbares Recht

(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2)
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3)
Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4)
Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.


13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

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